Im Rahmen der Kampagne !Achtung haben viele
Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter die Ehrenerklärung unterschrieben.
Doch was unterschreiben sie da? Wir „übersetzen“ hier euch die
Ehrenerklärung. Jugendverbandsarbeit lebt von der vertrauensvollen
Beziehung untereinander. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von
Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden. Deshalb: Versicherung das
kein Verfahren oder Verurteilung im Zusammenhang mit sexuellen
Missbrauch vorliegt. Dieser Absatz meint, dass Kinder und Jugendliche
der Johanniter- Jugend sich auf ihre Gruppenleiterinnen und
Gruppenleiter verlassen können. So versichern sie auch, dass sie noch
nie wegen Missbrauch an Kindern vor Gericht verurteilt worden sind.
1. Ich verpflichte mich, alles zu
tun, dass bei uns im Verband keine Grenzverletzungen, kein sexueller
Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.
Die Gruppenleiterin und der Gruppenleiter
sollen aufpassen, dass es bei uns keinen gibt, der z. B. die Mädels an
den Po grabscht, anzügliche Witze erzählt oder jemanden mit Gewalt zu
Handlungen zwingt, die er nicht möchte. Alle im Verband sollen sich
hier wohlfühlen und gerne zu den Gruppenstunden und Aktivitäten kommen.
Die Johanniter-Jugend soll ein sicherer Ort für alle sein.
2. Ich will die mir anvertrauten
Jungen und Mädchen, Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren,
Missbrauch und Gewalt schützen.
Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
verpflichten sich, auf euch aufzupassen und das Jugendschutzgesetz zu
beachten. Sie achten zum Beispiel darauf, dass kein Gruppenmitglied
verletzt wird oder ihr kein verbotenes Video zu sehen bekommt.
3. Ich nehme die individuellen
Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, der Kinder und Jugendlichen
wahr und ernst.
Die Gruppenleiterin oder der Gruppenleiter
nimmt euch ernst, und tut nichts, was ihr nicht möchtet. Nicht jeder
möchte in den Arm genommen und geknuddelt werden. Wenn jemand die
Umarmung in Ordnung findet, dann ist das schön. Wenn er dies nicht
möchte, so hat jeder das gute Recht dies zu sagen. Dieses „Nein“ muss
aber auch von jedem akzeptiert werden. Auch wenn es nur sehr leise
ausgesprochen wurde.
4. Ich beziehe gegen sexistisches,
diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und
nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
Die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter
sollen immer dann einschreiten, wenn z. B. sexistische Witze erzählt
werden aber auch wenn auf den „Ausländer“ geschimpft (verbales
Verhalten), oder wenn einer in den Schwitzkasten genommen wird
(nonverbales Verhalten).
5. Ich selbst verzichte auf
abwertendes Verhalten und achte auch darauf, dass sich andere,
besonders in den Gruppen und bei Angeboten und Aktivitäten so verhalten.
Die Gruppenleiterin und der Gruppenleiter
achten darauf, dass bei uns keiner blöd angemacht oder abgewertet wird,
nur weil er in den Augen der anderen vielleicht ein bisschen anders
ist, egal ob er dick oder dünn, ein Mädchen oder ein Junge ist.
6. Ich respektiere die Intimsphäre
und die persönlichen Grenzen der Scham der Gruppenmitglieder und
Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden.
Mit Intimsphäre ist gemeint, dass jeder
einen geschützten Raum hat, um sich z. B. umziehen zu können. Dies kann
bedeuten, dass man im Zeltlager ausmacht, dass im Zelt Jungen und
Mädchen getrennt voneinander liegen, oder dass darauf geachtet wird,
dass bei Erste-Hilfe-Übungen auch die eigene Schamgrenze respektiert
wird.
7. Ich versuche in meiner Aufgabe
als Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin die sexuelle Dimension von
Beziehungen bewusst wahrzunehmen, um einen verantwortungsvollen Umgang
mit Nähe und Distanz zu gestalten.
Mit diesem Punkt sind zwei Dinge gemeint.
Zum einen sollen sich die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter bewusst
machen, wie sie die Beziehung zu den Gruppenmitgliedern gestalten.
Klar, darf man sich mal in den Arm nehmen, z. B. im Zeltlager, wenn man
grad Heimweh hat. Nicht in Ordnung ist es aber dann, wenn die beiden
alleine im Zelt sind, und der Gruppenleiter zum Trösten zu einem in den
Schlafsack gekrochen kommt. Auf der anderen Seite sollen sich die
Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen auch bewusst machen, wie sie ihre
eigene Beziehung zeigen. Nicht alle finden es schön, wenn die
Gruppenleiterin ihren Freund vor allen heftigst abknutscht … Das sollen
sie machen, wenn sie wieder allein sind.
8. Als Mitarbeiter oder
Mitarbeiterin nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir
anvertrauten jungen Menschen.
Hier wird nochmals betont, dass es zwischen
Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern und Gruppenmitgliedern auf keinen
Fall sexuelle Kontakte geben darf.
9. Ich nehme Grenzüberschreitungen
durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei
Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich
wende mich, wenn ich oder Betroffene bei konkreten Anlässen kompetente
Hilfe benötigen, an die beauftragten Vertrauenspersonen auf Landesebene.
Das Thema der sexuellen Gewalt ist ein
heikles Thema. Keiner will es gerne wahrhaben. Es ist schwierig, einen
Freund darauf aufmerksam zu machen, dass er eben beim Baden zu weit
gegangen ist, indem er den Jungs ständig die Badehose herunter gezogen
hat. Man ist schnell sprachlos, wenn man hört, dass die Freundin vom
Onkel missbraucht wird. Darum gibt es die beiden Vertrauenspersonen.
Sie können den Gruppenleiterinnen, Gruppenleitern und Betroffenen
weiterhelfen, sie wissen, wo sie Hilfe erhalten können. Sie können aber
auch mithelfen, dass eine Gruppenleiterin oder ein Gruppenleiter nicht
mehr in der Johanniter-Jugend tätig sein darf.