1978
Das Präsidium der JUH beschließt die erste Jugendordnung. Die
Johanniter- Jugend (JJ) ist damit als „Arbeitsgemeinschaft der JUH“
offiziell gegründet.
1980
Die JUH (bzw. JJ) wird als „Träger der freien Jugendhilfe“ anerkannt.
1985
Die erste Bundestagung der JJ wählt Helma
Kriegisch (LV Bayern) zur Bundesjugendvertreterin.
1993
Einsatz beim DEKT in München Die fünfte Jugendordnung: An die Stelle
der Landes- bzw. Bundesjugendvertreter treten die Kreis-, Landes- und
Bundesjugendleitungen wie sie heute in der JJ üblich sind.
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zur Chronik der Johanniter-Jugend und den ehemaligen
Landesjugendleitungen