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Ausleihbedingungen
Jugendanhänger Ausleihbedingungen 

Der Jugendanhänger wird nur innerhalb der Johanniter-Jugend und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. verliehen.

1. Ausleihgebühr

Für Jugendgruppen der Johanniter-Jugend und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, die von der Johanniter-Jugend organisiert werden, wird kein Beitrag erhoben. Die Abholung und der Rücktransport muss vom Entleiher organisiert und bezahlt werden.

2. Ausleihbedingungen

2.1. Bei Abholung und Rückgabe des Jugendanhängers oder einzelner Kisten sind die Vollständigkeit und der ordnungsgemäße Zustand zu prüfen.

2.2. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Dauer der Vermietung an dem Jugendanhänger und an den Geräten durch unsachgemäße Benutzung entstehen. Gleiches gilt für den Verlust eines Gegenstandes.

2.3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Anmietung der Geräte.

2.4. Die Kisten und deren Inhalt dürfen nicht an Dritte vermietet werden.

2.5. Der Anhänger darf nur von Personen mit entsprechender Fahrerlaubnis bewegt werden. Die Straßenverkehrsordnung ist zu beachten. Der Fahrer ist für die korrekte Beladung und Sicherung der Ladung verantwortlich.

2.6. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine ersetzende Regelung vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.



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