Der Jugendanhänger wird nur innerhalb der
Johanniter-Jugend und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. verliehen.
1. Ausleihgebühr
Für Jugendgruppen der Johanniter-Jugend und
Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, die von der
Johanniter-Jugend organisiert werden, wird kein Beitrag erhoben. Die
Abholung und der Rücktransport muss vom Entleiher organisiert und
bezahlt werden.
2. Ausleihbedingungen
2.1. Bei Abholung und Rückgabe des
Jugendanhängers oder einzelner Kisten sind die Vollständigkeit und der
ordnungsgemäße Zustand zu prüfen.
2.2. Der Mieter haftet für Schäden, die
während der Dauer der Vermietung an dem Jugendanhänger und an den
Geräten durch unsachgemäße Benutzung entstehen. Gleiches gilt für den
Verlust eines Gegenstandes.
2.3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die
Anmietung der Geräte.
2.4. Die Kisten und deren Inhalt dürfen
nicht an Dritte vermietet werden.
2.5. Der Anhänger darf nur von Personen mit
entsprechender Fahrerlaubnis bewegt werden. Die Straßenverkehrsordnung
ist zu beachten. Der Fahrer ist für die korrekte Beladung und Sicherung
der Ladung verantwortlich.
2.6. Sollte eine Bestimmung dieser
Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden
in diesem Fall eine ersetzende Regelung vereinbaren, die dem
ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.